Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung 2025
Achtung: Ab 2025 sind die Beiträge in eine Direktversicherung bis zu 7.728 EUR (8 % der Beitragsbemessungsgrenze 96.600 EUR in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag beträgt 3.864 EUR (4 %).

Ihre Beiträge fließen direkt aus Ihrem Brutto-Einkommen. Steuern und Sozialabgaben müssen Sie nicht zahlen. Wenn Sie z.B. 100 Euro brutto im Monat sparen wollen, fehlen Ihnen netto nur etwa 50 Euro in Ihrem Geldbeutel... 
Weitere 15 Euro erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber als verpflichtender Arbeitgeberzuschuss! 

Fazit: Für 115 EUR Zugang in den Vertrag spüren Sie nur etwa 50 EUR von Ihrem Nettoeinkommen!!


seit 2022: Arbeitgeber-Zuschuss - Eingesparte Sozialversicherungsbeiträge gehen an den Arbeitnehmer!

Spart ein Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung eines Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge ein, so ist er verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Arbeitnehmer weiterzugeben und in die bAV-Verträge einzuzahlen. Diese Regelung gilt für alle neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019 (bAV I-Markt)

 
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